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Seit dem Brexit gelten für Schüler aus Deutschland folgende Einreisebedingungen für Großbritannien:
Die Anerkennung der britischen Abschlüsse als mittlerer Schulabschluss (I/GCSE-Prüfungen) bzw. Abitur (A-Level und IB-Prüfungen) ist weiter gesichert. Die gegenseitige Anerkennung der Schul- und Hochschulabschlüsse wurde in der Konvention von Lissabon von 1997 beschlossen, die vom Europarat zusammen mit der UNESCO verhandelt wurde. Es kein Vertrag der Europäischen Union, somit ändert der Austritt Großbritanniens aus der EU nichts an der Gültigkeit der Lissabonner Konvention für Großbritannien. Es haben etwa 50 Länder die Konvention unterzeichnet, ratifiziert und in ihrem Landesrecht umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://lissabon-konvention.de
Da die Republik Irland weiterhin Mitglied der EU ist, ist ein auch ein längerer Aufenthalt ohne Visum möglich. Gerne empfehlen wir Ihnen Internate in Irland.